Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Veranstaltungstechnik
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Vermieter und dem Mieter über die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie zusätzlich gebuchte Dienstleistungen (z. B. Aufbau, Abbau, technische Betreuung), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsgegenstand
Der Vermieter überlässt dem Mieter Veranstaltungstechnik zur Nutzung für einen definierten Zeitraum. Art, Umfang und genaue Inhalte ergeben sich aus dem jeweiligen schriftlichen Mietvertrag oder Auftrag. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
3. Übergabe und Zustand der Technik
Die Technik wird in geprüftem, funktionsfähigem Zustand übergeben. Der Mieter hat die Geräte bei Übergabe auf sichtbare Mängel und Vollständigkeit zu prüfen und eventuelle Schäden oder Fehlmengen unverzüglich, spätestens jedoch bei Übernahme, anzuzeigen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
4. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:
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die Technik pfleglich, sachgerecht und nur bestimmungsgemäß zu verwenden,
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ausschließlich fachkundige Personen mit Aufbau, Bedienung und Abbau zu betrauen,
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alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen (z. B. Schutz gegen Witterung, Kabelsicherung),
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die Technik nur am vereinbarten Einsatzort zu verwenden,
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die Mietgegenstände gegen Diebstahl, Verlust und Beschädigung ausreichend zu schützen.
Der Mieter haftet für alle Schäden, Verluste oder Diebstähle während der Mietdauer – auch bei Fremdverschulden. Bei Totalschaden oder Verlust ist der Neuwert zu ersetzen.
5. Zusatzleistungen: Auf-/Abbau und technische Betreuung
Wird zusätzlich zur Vermietung ein technischer Service vereinbart (Aufbau, Abbau, Betreuung), erfolgt dies gegen gesonderte Vergütung gemäß Angebot oder Mietvertrag. Der Vermieter behält sich vor, den Aufbau oder Betrieb bei unzumutbaren Bedingungen (z. B. fehlende Stromversorgung, Gefahr für Personen oder Technik) zu verweigern.
6. Stornierung durch den Mieter
Ein Rücktritt ist nur schriftlich (auch per E-Mail) möglich. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
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bis 7 Kalendertage vor Mietbeginn: kostenfrei
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6–3 Kalendertage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises
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ab 2 Kalendertage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
Bereits entstandene Kosten (z. B. Transport, Personalkosten, Sonderanschaffungen) sind in jedem Fall zu ersetzen.
7. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder den Ausfall von Veranstaltungen ist ausgeschlossen.
Für Schäden durch unsachgemäße Bedienung, unsichere Veranstaltungsbedingungen oder Dritte haftet ausschließlich der Mieter.
8. Versicherung und Schutzmaßnahmen
Die Mietgegenstände sind nicht durch den Vermieter versichert. Der Mieter wird ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Veranstaltungshaftpflicht- und ggf. Sachversicherung abzuschließen. Die Verantwortung für Sicherung gegen Diebstahl, Beschädigung, Feuchtigkeit und Fehlbedienung trägt der Mieter.
9. Zahlungsbedingungen und Kaution
Sofern nichts anderes vereinbart, ist der volle Mietbetrag spätestens bei Übergabe in bar oder vorab per Überweisung zu zahlen.
Eine Kaution kann verlangt werden. Diese wird nach vollständiger, mängelfreier Rückgabe innerhalb von 7 Werktagen zurückerstattet. Schäden oder Verluste werden mit der Kaution verrechnet.
10. Rückgabe der Technik
Die Rückgabe hat vollständig, pünktlich und im sauberen Zustand zu erfolgen.
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Verspätete Rückgabe wird mit einer Tagespauschale von 100 % des vereinbarten Tagesmietpreises pro Tag berechnet.
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Reinigungskosten, Ersatz für fehlende oder beschädigte Teile sowie Reparaturkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
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Nicht rückgabefähige Schäden (z. B. Wasserschäden, Stromschäden) werden zum Neuwert berechnet.
11. Eigentumsvorbehalt und Weitergabe
Die Mietgegenstände bleiben uneingeschränkt Eigentum des Vermieters. Eine Weitergabe an Dritte, Untervermietung oder Verbringung an andere Orte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.
12. Gerichtsstand / Erfüllungsort / Rechtswahl
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.